Leider haben wir jedes Jahr etliche Wildunfälle.

Mehr Infos zum Thema Wildunfall auf der
Internetpräsenz Unfall mit Wild:

http://www.unfallmitwild.de

Liebesrausch gefährdet den Straßenverkehr

Von Ende Juli bis Mitte August erreicht die Paarungszeit des Rehwildes ihren Höhepunkt. Blind vor Liebe überqueren die Tiere Straßen und Wege – es besteht akute Gefahr durch Wildunfälle.

Liebestolle Rehe verlieren während der sogenannten Blattzeit – der jagdliche Ausdruck für die Paarungszeit des Rehwildes – häufig den Blick für die ihnen drohenden Gefahren. Rehböcke überqueren auf der Suche nach paarungswilligen Ricken und unwillkommenen Konkurrenten scheinbar achtlos Straßen und bringen damit Verkehrsteilnehmer in Gefahr. Im Zeitraum von April 2011 bis März 2012 ereigneten sich 18.941 Wildunfälle – bei 44 Unfällen wurden Menschen schwer verletzt (Quelle: Polizei Rheinland-Pfalz). Nach Schätzungen ist Rehwild an etwa 15.000 Unfällen beteiligt.

Wildunfälle werden oft unterschätzt. So erreicht ein nur 20 Kilogramm schweres Reh bei einer Kollision mit einem 70 km/h schnellen Pkw ein Aufprallgewicht von fast einer Tonne. Die Dämmerungsstunden sind besonders gefährlich. Aber auch bei hellem Tageslicht muss mit wechselnden Wildtieren gerechnet werden. Ist eine Kollision nicht mehr zu vermeiden, sollten Autofahrer das Lenkrad gerade halten und nicht versuchen auszuweichen, denn die Folgen könnten noch verheerender sein. Ist es zum Crash gekommen, muss der Fahrzeugführer die Unfallstelle sichern und umgehend die Polizei oder gegebenenfalls den zuständigen Jäger informieren.

Der jagdliche Ausdruck „Blattzeit“ leitet sich aus der Tradition ab, mit Hilfe eines Buchenblattes die Fieplaute eines weiblichen Rehs zu imitieren und somit brunftige Böcke anzulocken.

Richtiges Verhalten

Jetzt in der Brunft und vor allem in der Dämmerung besteht eine erhöhte Gefahr von Wildunfällen. Doch wie reagiert man am besten, wenn plötzlich ein Reh auf der Straße auftaucht? Was ist zu tun, wenn man ein Tier angefahren hat? Und wer bezahlt den Schaden?

Wildunfälle vermeiden

Fahren Sie jetzt im Herbst auf Landstraßen besonders vorsichtig und halten Sie sich jederzeit bremsbereit, v. a. auf Strecken, die mit „Wildwechsel-Warnschildern“ gekennzeichnet sind. Behalten Sie den Fahrbahnrand im Auge, um Tiere möglichst früh zu sehen.

Achtung: Wenn ein Tier über die Straße läuft, folgen oft noch weitere.

Halten Sie zudem immer genügend Abstand zum voran fahrenden Auto, denn es könnte sein, dass der Fahrer plötzlich bremsen muss. Wenn ein Tier auf die Straße läuft, sollten Sie sofort vom Gas runter gehen, das Licht abblenden und hupen, um das Tier zu verscheuchen. Blenden Sie auf keinen Fall mit Fernlicht auf, denn dadurch werden die Tiere verwirrt und bleiben regungslos stehen oder laufen sogar auf das Licht zu.

Wenn sich eine Kollision nicht vermeiden lässt, sollten Sie das Lenkrad festhalten und eine Vollbremsung machen. Weichen Sie nicht aus, da die Gefahr und der Schaden meist größer sind, wenn Sie in ein entgegenkommendes Auto oder gegen einen Baum fahren. Zudem bezahlen Teilkaskoversicherungen in der Regel zwar bei Kollisionen mit Wildtieren, nicht aber, wenn Sie ausgewichen sind. Läuft Ihnen ein Kleintier (z. B. ein Hase oder eine Katze) vor das Auto, dürfen Sie keine Vollbremsung machen. Wenn Ihnen dabei jemand auffährt, können Sie die Schuld an dem Unfall bekommen.

Richtiges Verhalten nach einem Wildunfall:

  • Halten Sie unbedingt an und sichern Sie die Unfallstelle mit Warndreieck und Warnblinkern ab.
  • Schaffen Sie tote Tiere, sofern es Ihnen möglich ist, von der Straße weg. Ziehen Sie dafür Erste-Hilfe-Handschuhe an, um Infektionen, z. B. mit Tollwut zu vermeiden. Achtung: Fassen Sie verletzte Tiere nicht an, denn diese könnten Sie verletzen, z. B. beißen.
  • Benachrichtigen Sie die Polizei. Diese benachrichtigt wiederum den zuständigen Jagdpächter. Melden Sie einen Wildunfall auch dann, wenn kein Schaden an ihrem Auto entstanden ist und das Tier Ihrer Meinung nach nicht oder nur leicht verletzt geflüchtet ist, denn Sie können den Grad der Verletzung nicht beurteilen.
  • Wenn Sie das angefahrene Wild mitnehmen, begehen Sie eine Straftat: Diebstahl. Sie dürfen auch kein verletztes Tier mitnehmen, um es z. B. zum Tierarzt zu bringen. Für die Beseitigung des Kadavers oder die Versorgung von verletzten Tieren ist die Strassenmeisterei oder der Jagdpächter zuständig.
  • Lassen Sie sich von der Polizei oder dem Jagdpächter eine Wildunfall-Bescheinigung ausstellen. Diese benötigen Sie für Ihre Versicherung.
  • Fotografieren Sie Spuren des Wildunfalls als Beweismittel für die Versicherung.

Quelle: Landesjagdverband-Rheinland-Pfalz e.V., ADAC e.V.

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