Wie funktioniert RobA?

Die Absprache ist eine Vereinbarung auf privater Ebene. Weder hierbei vereinbarte Zielvorgaben für die Abschussgestaltung noch sonstige Inhalte der Vereinbarung werden an die Jagdbehörde weitergeleitet. Lediglich die jährliche Streckenmeldung (für alle Wildarten) wird wie bisher am Ende eines jeden Jagdjahres bei der Unteren Jagdbehörde eingereicht.

Für die Form und die Inhalte der Absprache gibt es im Rahmen des Modellversuchs keine Vorgaben. Die Beteiligten haben entsprechend völlige Gestaltungsfreiheit.

Die Zusammenarbeit zwischen den Pächtern und Verpächtern sollte in einem kollegialen Verhältnis zweier gleichberechtigter Partner erfolgen.

Die Absprache kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Um eventuellen Streitfällen bei naturgemäß gegebener Vergesslichkeit vorzubeugen, wird jedoch die schriftliche Form empfohlen. Sie besteht im einfachsten Fall aus einer kurzen, von den Gesprächspartnern unterschriebenen Protokollnotiz.

Allgemein verfolgte Ziele sind:

  • Realistischere Einschätzung des notwendigen und möglichen Abschusses unter Berücksichtigung verschiedener, zu gewichtender Gesichtspunkte (z.B. waldbauliche Ziele, Verhältnis Jagdaufwand und -ertrag, Pachtwert, gewünschter Wildbestand usw.).
  • Förderung der Ehrlichkeit bei Angaben zum Abschussvollzug.
  • Flexible Abschussgestaltung entsprechend aktueller Erfordernisse (z.B. zum Erreichen eines Verjüngungsziels in bezeichneten Abteilungen).
  • Förderung des Dialogs zwischen den Beteiligten.

Es bleiben grundsätzlich alle erdenklichen Gestaltungsmöglichkeiten offen: Von der Festlegung eines Mindest- und/oder Maximalabschusses bis hin zum Verzicht auf zahlenmäßige Vorgaben zum Abschuss. Ebenso ist jederzeit die Nachsteuerung einer Absprache möglich, z.B. nach gemeinsamer Besichtigung von Problemflächen.

Ein Verpächter kann seinem Jagdpächter also wesentlich freieren Handlungsspielraum hinsichtlich der Abschussgestaltung lassen als bisher. Je größer der gewährte Handlungsspielraum für die Jagdausübungsberechtigten hierbei ist, desto eher wird es erforderlich, Ziele der Rehwildbewirtschaftung einschließlich der waldbaulichen Ziele für ein Revier genau zu konkretisieren. Zwei wesentliche gesetzliche Vorgaben bleiben in jedem Fall grundsätzlich bestehen:

Die Erhaltung eines an die Biotopverhältnisse angepassten Wildbestandes und die Wahrung der berechtigten Ansprüche der Land- und Forstwirtschaft auf Schutz gegen Wildschäden.

Mit der Projektleitung ist die Wildforschungsstelle des Landes Baden-Württemberg beauftragt.

Die teilnehmenden Reviere werden in allen Fragen zur Verfahrensweise und bei eventuell auftretenden Problemen beraten. Als erster Ansprechpartner steht hierbei die Wildforschungsstelle zur Verfügung. Bei forstlichen Fragen steht die örtlich zuständige untere Forstbehörde zur Verfügung. Waldbegänge können bei strittigen Fragen organisiert werden. Vorgesehen ist darüber hinaus, in jedem Versuchsblock (Landkreis bzw. Hegering) nach Absprache Projektveranstaltung durchzuführen, die der Information, Beratung, Darstellung von Zwischenergebnissen und dem Erfahrungsaustausch dient.

Der behördliche Abschussplan wird ab dem 01.04.2016 abgeschafft. Bis zu diesem Zeitpunkt sollen jährlich weitere Kreise auf freiwilliger Basis in den Modellversuch eingebunden werden. Die Vorbereitungsphase wird mit entsprechenden Schulungen und Informationsveranstaltungen durch die WFS begleitet.

Modellversuch RobA
Rehwildbewirtschaftung ohne behördlichen Abschussplan

Im Rahmen der Entbürokratisierungsoffensive des Landes Baden Württemberg wurde der Modellversuch Rehwildbewirtschaftung ohne behördlichen Abschussplan“ im Jagdjahr 2007/08 gestartet. Nach erfolgreichem Verlauf der ersten Versuchsphasen (2007-2012) mit einer überwiegend sehr positiven Einstellung der Versuchsteilnehmer zum Modellversuch wurde eine stufenweise, landesweite Einführung des Verfahrens bis zum 01.04.2016 beschlossen. Bis zu diesem Zeitpunkt sollen jährlich weitere Kreise auf freiwilliger Basis in den Modellversuch eingebunden werden. Für Beteiligte entsteht dadurch die Chance, im Rahmen des Modellversuches schon jetzt Erfahrungen mit dem neuen Verfahren zu sammeln und die zukünftige Form der Rehwildbewirtschaftung mitzugestalten.

Der Modellversuch soll vorrangig die Eigenverantwortung von Jagdrechtsinhabern und Jagdausübungsberechtigten durch den Wegfall staatlichen Handelns stärken. In gleichem Maße werden aber auch eine Verwaltungsvereinfachung durch den Wegfall eines Verwaltungsakts sowie eine Kostenersparnis angestrebt. Für die am Projekt teilnehmenden Reviere gilt: Der behördliche Abschussplan wird durch eine Absprache zur Abschussgestaltung zwischen Jagdrechtsinhabern und Jagdausübungsberechtigten ersetzt. Die Rehwildbewirtschaftung einschließlich der Vollzugskontrolle beim Abschuss wird damit in deren Verantwortung gelegt.

Für die Beteiligten ergeben sich daraus verschiedene Vorteile:

Durch die Übernahme von Verantwortung wird die eigene Position gestärkt. Die Rehwildbewirtschaftung kann zunehmend einfacher gehandhabt und flexibler an die lokalen Gegebenheiten und aktuellen Erfordernissen angepasst werden. Durch Zielvereinbarungen (i.d.R. forstliche Ziele, Schwerpunktbejagungen), die anstelle von Abschusszahlfestsetzungen oder zusätzlich zu diesen getroffen werden können, wird die Rehwildbewirtschaftung auf eine praxisnähere und problemorientiertere Grundlage gestellt. Die Leistungen der Jäger und Jagdrechtsinhaber werden umfassender beachtet, und die Jagd ist nicht mehr auf die reine, von außen diktierte Abschusserfüllung reduziert. Eigene Zielsetzungen können eher einfließen. Jagdrechtsinhaber setzen sich durch die Vereinbarungsgespräche intensiver mit ihren Aufgaben als Vertreter des Jagdrechtes auseinander, als dies in der Vergangenheit der Fall war. Gleichzeitig kann es zu sachdienlichen, angeregten Diskussionen und zum Erfahrungsaustausch mit benachbarten Revieren kommen.

Im Rahmen des befristeten Modellversuchs gilt für teilnehmende Reviere:

  • Der behördliche Abschussplan und die behördliche Kontrolle des Abschussvollzugs entfallen.
  • Statt dessen treffen der Jagdrechtsinhaber (bei verpachteten GJB der Jagdvorstand) und der (die) Jagdausübungsberechtigte(n) eine auf das Revier bezogene Absprache zur Abschussgestaltung.
  • Allgemeingültige Grundsätze zur Rehwildbewirtschaftung sind dabei zu beachten. Sie ergeben sich aus § 1 (2) und § 21 (1) BJagdG.
  • Das Forstliche Gutachten bildet die Grundlage für die Gespräche und steht allen Beteiligten zur Verfügung. Es enthält keine zahlenmäßigen Vorschläge zur Abschusshöhe.
  • Die jährliche Streckenmeldung erfolgt wie bisher an die untere Jagdbehörde und die Jagdrechtsinhaber.
  • Die untere Jagdbehörde (Kreisjagdamt) schaltet sich nur ein und setzt ggf. einen Abschuss fest, wenn Jagdrechtsinhaber und Jagdausübungsberechtigter sich nicht einigen oder wenn offensichtliche Verstöße gegen gesetzliche Grundlagen der Wildbewirtschaftung vorliegen.

Darüber hinaus können z.B. vereinbart werden:

  • Schwerpunktbejagung im Bereich gefährdeter Kulturen
  • Maßnahmen zur Erleichterung der Bejagung
  • Revierübergreifende Planungs- und Bejagungsstrategien
  • Biotop-/Äsungsverbesserung
  • Sonstige Bejagungsregeln

Quelle: Landwirtschaftliches Zentrum Baden-Württemberg

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